Schlechte Noten, fehlende Motivation, stetiger Leistungsabfall - wenn es in der Schule nicht klappt, zeigt dies spätestens das Halbjahres- oder Endjahreszeugnis. In Deutschland wiederholen ca. 17 % aller Schüler im Laufe ihrer Schulkarriere einmal eine Klasse. Besonders große Schwierigkeiten bereiten den Schülern dabei die Fächer Mathe und Englisch, dicht gefolgt von Deutsch. Wenn sich das Sitzenbleiben abzeichnet, werden Eltern in Form eines blauen Briefes informiert. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wann Schüler sitzen bleiben und wie Sie als Eltern damit umgehen.
Die unterschiedlichen Arten, um die Klasse zu wiederholen
Sitzen bleiben ist nicht gleich sitzen bleiben, denn wenn es um die Versetzung in die nächste Klassenstufe gibt, müssen die folgenden Begrifflichkeiten unterschieden werden:
- Rückstufung: Der Schüler wird während des Schuljahres in die vorherige Klassenstufe zurückversetzt, meistens nach einem Ferienabschnitt oder zum Schulhalbjahr.
- Freiwillige Wiederholung: Der Schüler wiederholt mit elterlicher Zustimmung und auf Empfehlung der Lehrkraft das Schuljahr freiwillig.
- Sitzen bleiben: Der Schüler muss aufgrund einer Sechs oder zwei Fünfen in den Hauptfächern die Klasse wiederholen, wenn diese Noten ausgeglichen werden können.
Die Gründe für eine Rückstufung, freiwillige Wiederholung oder das Sitzenbleiben sind dabei vielfältig. So kann dies auf eine längere Krankheit des Kindes, auf große Wissenslücken, einer vorzeitigen Einschulung oder auch auf familiäre Gründe zurückzuführen sein.
Möglichkeiten des Notenausgleichs - wann bleiben Schüler sitzen?
Klasse wiederholen in der Grundschule
Das klassische Sitzenbleiben ist in der Grundschule prinzipiell nicht vorgesehen und Schüler werden nur in begründeten Ausnahmefällen nicht versetzt. Grundsätzlich erhalten Schüler in der 1. Klasse noch keine Noten, sondern lediglich eine schriftliche Zusammenfassung über das Sozialverhalten und die Lernfortschritte. Ab der 2. Klasse werden Kinder am Schuljahresende in den Hauptfächern Deutsch und Mathe mit Noten bewertet. In den ersten drei Schuljahren können Schüler die Klasse freiwillig wiederholen, lediglich in der 4. Klasse ist ein Sitzenbleiben für Grundschüler möglich.
Für Kinder, die bereits mit 5 Jahren eingeschult wurden, gibt es zudem die Regelung, die Schulanfangsphase - also Klasse 1 und 2 - in 3 statt in 2 Jahren zu absolvieren. In diesen Fällen spricht man von “Verweilern”. Besonders für Kinder, die sehr früh eingeschult wurden, ist dies eine enorme Chance, mit dem Unterrichtstempo mitzuhalten, da sie oftmals noch etwas mehr Zeit brauchen.
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Sitzenbleiben auf dem Gymnasium
Auf dem Gymnasium gilt: Mit drei oder mehr Fünfen auf dem Zeugnis wird man nicht versetzt und muss das Schuljahr wiederholen. Das Schuljahr wiederholen müssen Schüler auf dem Gymnasium prinzipiell auch dann, wenn diese eine Sechs in einem der Kernfächer haben. In der gymnasialen Oberstufe besteht für die Schüler die Möglichkeit, freiwillig das Schuljahr zu wiederholen, wenn ihr Abitur gefährdet sein sollte.
Generell besteht je nach Bundesland kein Anspruch auf einen Notenausgleich. In Bayern ist dies bspw. eine Kann-Regel, das heißt, die Versetzung in die nächste Klasse durch Notenausgleich kann, muss aber nicht gewährt werden. Auch die konkreten Regelungen zum Notenausgleich auf dem Gymnasium sehen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus, z. B.:
- In Baden-Württemberg sieht die Regelung zum Notenausgleich vor, dass eine Fünf in einem der Kernfächer Mathematik, Deutsch, erste und zweite Fremdsprache durch mindestens eine Zwei in einem anderen Kernfach ausgeglichen werden muss. Mehrere Einsen und Zweien in den Nebenfächern reichen hier nicht aus.
- In NRW dagegen sieht die Regelung zum Notenausgleich auf Gymnasien vor, dass auch zwei Fünfen in den Kernfächer durch eine Drei in Verbindung mit einer Nachprüfung ausgeglichen werden kann.
Schuljahr wiederholen auf der Realschule
Auf der Realschule gelten für einen Notenausgleich ähnliche Regeln wie auf dem Gymnasium. Ein Sitzenbleiben ist möglich, wenn man mindestens eine Fünf auf dem Zeugnis hat, die man nicht ausgleichen kann. Auch mit zwei Fünfen wird man versetzt, wenn sich diese ausgleichen lassen. Allerdings sehen die konkreten Regelung hier je Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes unterschiedlich aus:
- In Baden-Württemberg müssen zwei Fünfen auf dem Zeugnis durch zwei Zweien in den Hauptfächern ausgeglichen werden. In Berlin dagegen reichen für den Ausgleich von zwei Fünfen zwei Dreien in anderen Fächern aus.
- In den meisten Bundesländern können auch ungenügende Leistungen (Note 6) in einem Fach durch mindestens zwei Zweien in anderen Fächern kompensiert werden.
- Hat der Schüler im Fach Deutsch die Gesamtnote 6 erhalten, ist ein Ausgleich durch andere Noten in der Regel ausgeschlossen.
Notenausgleich auf der Hauptschule
Um das Sitzenbleiben zu vermeiden, gestalten die Bundesländern den Notenausgleich an Hauptschulen etwas toleranter. In Hessen kann z. B. eine Sechs in einem Hauptfach durch eine Drei in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden. In Baden-Württemberg braucht man auf der Hauptschule jedoch eine Eins oder zwei Zweien, um die Sechs ausgleichen zu können.
Tipps für Eltern, wenn das Kind sitzen bleibt
Vorwürfe und Streit helfen beim Sitzen bleiben niemanden weiter. Ihr Kind leidet ohnehin schon unter seinem Misserfolg und ist jetzt auf Ihre volle Unterstützung angewiesen. Unsere nachfolgenden Tipps sollen Ihnen helfen, diese Herausforderung zu meistern:
- Machen Sie sich und Ihrem Kind klar, dass das Sitzenbleiben keinem Weltuntergang gleicht und es kein Labyrinth ist, aus dem man nicht mehr herausfindet. Für viele Schüler ist die Wiederholung eines Schuljahres mitunter ein heilsamer Schritt, da es ihnen den Druck und Stress nimmt. Zudem hilft es ihnen beim Ausgleich etwaiger Wissenslücken.
- Betreiben Sie mit Ihrem Kind Ursachenforschung. Versuchen Sie herauszufinden, warum die Leistungen sich verschlechtert haben. Vielleicht spielt die Lehrkraft eine Rolle oder ihr Kind ist in der Schule Mobbing ausgesetzt, steht unter Stress, hat eine Lernschwäche oder Prüfungsangst.
- Egal was der Grund für das Sitzenbleiben und die Schwierigkeiten in der Schule sind - bleiben Sie informiert und beteiligen Sie sich aktiv am Schulleben Ihres Kindes. Elternabende und Lehrersprechstunden sind die besten Anlaufstellen, um über Dinge informiert zu werden und verhindern Überraschungen am Schuljahresende.
- Blicken Sie auf das kommende Schuljahr und überlegen Sie mit Ihrem Kind, wie es weitergehen kann und soll. Legen Sie Ziele fest, die erreichbar sind. Das können auch Teilziele sein, wie z. B. das in dem betreffenden Problemfach in der ersten Klassenarbeit eine drei geschrieben wird.
- Probieren Sie unterschiedliche Lernmethoden wie die Cornell-Technik oder den Leitner-Algorithmus aus und finden Sie heraus, mit welcher Methode Ihr Kind am besten lernen kann.
- Helfen Sie Ihrem Kind bei den Hausaufgaben, lernen Sie gemeinsam Vokabeln und prüfen Sie regelmäßig die Schulhefte. So zeigen Sie Interesse am Lernfortschritt Ihres Kindes.
- Ziehen Sie Nachhilfe in Betracht. Professionelle Tutoren können wertvolle Unterstützung bieten und haben zudem so manchen Lösungsansatz parat, um die Schulprobleme zu meistern.
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